Fast 80% des Energiepreises bestehen aus Netztarif und Steuerabgaben!

Wir senken diese Abgaben durch unser Leistungsangebot.
EnergieStG §51, §53, §54, §55 Spitzenausgleich; StromStG §9a, §9b, §10 Spitzenausgleich; Stromnetzentgeltverordnung §19; EEG-Umlage §63/ §64; KWK-G Umlage; 
Reduzierung von Energiekosten durch Beachtung von Hochlastzeitfenstern; 
Optimaler Einsatz erneuerbarer Energien durch Beachtung der Netzdienlichkeit


Unser Team ermittelt und bewertet Ihren Erstattungsanspruch, schafft technische und organisatorische Voraussetzungen und begleitet Sie im Antragsverfahren an die 
Behörden (z.B. Zollamt, BAFA) mit unseren Leistungen!

  • 1 - Entwicklung von Geschäftsmodellen

    Wir überführen Ihre Zielstellung für eine nachhaltige Energieversorgung in zukünftige Geschäftsmodelle.  

  • 2 - Entwicklung von Betreibermodellen

    Wir überführen Ihre Vorgaben für eine nachhaltige und stabile Energieversorgung in wirtschaftlich tragfähige Beteibermodelle.

  • 3 - Bewertung von Projekt-Synergien

    Wir ermitteln für Ihr Vorhaben Projekt-Synergien in erweiternde Zielgruppen, Akteurs-Gruppen, Institutionen zur Unterstützung und Erweiterung Ihrer Zielerreichung.